Stromanschlüsse in Selbst-Verwaltung

Einige Wochen nachdem der Strom in der Anlage abgestellt wurde, konnte die Stromversorgung Mitte April wieder hergestellt werden. Da es den Eigentümer:innen – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – auch nach mehreren Wochen nicht gelungen ist den Stromanschluss wiederherzustellen, hat sich letztendlich eine Mietpartei bereit erklärt diesen Anschluss zu verwalten. Die Mehrzahl der Mietparteien im Bungalowdorf haben sich im Austausch und nach mehreren Entwürfen auf eine Vorgehensweise zur Verwaltung und Abrechnung der Teilzähler, sowie erstmalig für die paritätische Aufteilung des „Schwunds“ in der Anlage, einigen können. Ihrer Verantwortung die Grundversorgung mit Strom in den Bungalows auch weiterhin – wie vereinbart – bereitzustellen haben sich die Eigentümer:innen somit vorerst erfolgreich entzogen und auf Dritte abgeladen. Unglaublich.

Eure Mieterschaft

Update: Diese Lösung war rückblickend leider nicht von Dauer, hängt natürlich an der Solvenz des Mieters mit erhöhter Verantwortung (hier waren mehr als 5k nötig) und mittlerweile wissen auch wir: Je nach Mietvertrag ist natürlich der/die Eigentümer:in in der Verantwortung das Strom fließt, insb. wenn dieser als Stromlieferant im Vertrag festgeschrieben ist. Fließt dieser nicht, kann man neben einer Klage, z.B.: eine einstweilige Verfügung erwirken lassen.