Gestern wurde uns ein „Konzept“ zugesandt, welches andeutet, wie die von uns bewohnten und seit Jahren selbst instand gehaltenen Ferienbungalows nun verwertet werden sollen. Das für das Konzept beauftragte Maklerbüro spricht in der Einleitung davon, das die bestehende Mieterschaft „weggefertigt“ werden soll. Immerhin, von der Tonlage passt dass doch ganz gut ins Bild. Da haben sich wohl zwei gefunden.
Wir können dazu hier nur im Interesse aller potentiellen Käufer:innen und Käufer berichten, das bei mind. einer unserer Wellblechhütten aktuell noch ein Gerichtsverfahren anhänglich ist. Das Verfahren richtet sich gegen die aktuellen Eigentümer:innen. Diese wollen die Prozess- und Folgekosten nun wohl gleich mitverkaufen. Zum Verfahren können wir hier aktuell – noch – keine Details veröffentlichen. Auf unsere Rückfrage äußerte sich der Betroffene jedoch, das er sich vor Gericht „gegen die Anwendung von Methoden der ‚kalten Entmietung‘ zur Wehr zu setzen versucht,“ und zumindest auf die Zahlung eines Schadensersatzes klagt, da „eine Räumung seiner persönlichen Sachen, ohne Räumungsbeschluss und ohne Mietschuld in seiner Abwesenheit“ duchgeführt wurde.
Für die Zusammenstellung der Informationen – einem „Konzept“ laut Maklerbüro – hat da jemand fleißig mit den Lineal ein paar Linien durch die Anlage gezogen. So richtig Dumm-dreist und ohne sich mal mit den Gegebenheiten oder den Mieter:innen auseinanderzusetzen. Vermutlich ist dies jedoch Teil der Strategie um erstmal auf eine möglichst preiswerte Art, die aktuellen Eigentümer:innen unserer Anlage, für sich als Kund:innen zu angeln. Was den Inhalt dieses Plans betrifft, so halten wir uns mit einer genaueren Einordnung erst einmal zurück. Der Entwurf ist nicht mehr als ein in Karte gefasster Ausdruck von Planlosigkeit auf Basis unzureichender Informationen. Aber alles zu seiner Zeit.
Ob sich die Mieter:innen-Initative so einfach von Dritten aufteilen lassen wird, das wird sich wohl erst noch zeigen müssen.